Bundestag beschließt Änderung der Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte
Erleichterung für kleine und mittelständische Unternehmen bis 20 Mitarbeiter zu erwarten. Am 28.06.19 verabschiedete der Bundestag das zweite Datenschutzanpassungs-und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG ). Damit einher gehen nun auch Änderungen des §38 BDSG (neu), welcher die Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten für Unternehmen beschreibt. Bis dato galt: Wenn im Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter mit der Bearbeitung von … Weiterlesen …