NIS-2 Richtlinie

Wichtige Informationen zur NIS-2-Richtlinie für Ihr Unternehmen und Institutionen.

Nis-2

Seit der Veröffentlichung der NIS-2-Richtlinie, auch bekannt als „The Network and Information Security (NIS) Directive“, am 27. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt und ihrem Inkrafttreten am 16. Januar 2023, stehen Unternehmen und Institutionen vor neuen Herausforderungen in der Cyber- und Informationssicherheit. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland gibt es dazu bereits seit Juli 2023 einen Entwurf des Bundesinnenministeriums, das sogenannte NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2UmsuCG).

Mit der NIS-2-Richtlinie kommen erweiterte Cybersicherheitsanforderungen und verschärfte Sanktionen auf Ihr Unternehmen zu, um das Sicherheitsniveau in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und zu verbessern. Von Ihnen wird erwartet, sich intensiv mit Cyber-Risikomanagement, Überwachung und Kontrolle sowie dem Umgang mit Zwischenfällen und der Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität auseinanderzusetzen. Die Richtlinie erweitert zudem den Kreis der betroffenen Organisationen und führt strengere Haftungsregeln für die Geschäftsleitung ein.

Als Unternehmen stehen Sie nun vor der Herausforderung, sich mit diesen neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Unsere Beraterfirma bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Implementierung und Anpassung an die NIS-2-Richtlinie. Mit unserer Expertise in der Cyber- und Informationssicherheit sind wir Ihr idealer Partner, um die Anforderungen der NIS-2 effizient und rechtzeitig umzusetzen. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und Ihre Unternehmensresilienz zu stärken.

Wie können wir Ihnen helfen? Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Ki gestütze Umsetzung Compliance
  • Prüfung der Anwendbarkeit des NIS-2-Gesetzes auf Ihr Unternehmen:
    • Wir analysieren, inwieweit die NIS-2-Richtlinie auf Ihr Unternehmen zutrifft.
    • Durchführung einer detaillierten Bewertung Ihrer Geschäftsprozesse und IT-Infrastruktur im Hinblick auf die NIS-2-Anforderungen.
  • Branchenspezifisches Know-how:
    • Bereitstellung von Expertenwissen, das speziell auf Ihre Branche zugeschnitten ist.
    • Einsatz von Branchen-Insights zur Identifizierung spezifischer Risiken und zur Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitsstrategien.
  • Zeitsparender Einsatz mittels KI-Technologie:
    • Nutzung fortschrittlicher KI-Tools zur schnellen und effizienten Umsetzung.
    • Automatisierung von Compliance-Prozessen zur Reduzierung manueller Aufgaben und zur Beschleunigung der Implementierung.
  • Zugang zu einem internationalen Netzwerk:
    • Nutzen Sie unser weitreichendes Netzwerk von Cybersicherheitsexperten und Compliance-Spezialisten auf der ganzen Welt.
    • Profitieren Sie von globalen Perspektiven und Best Practices im Bereich der Cybersicherheit und Compliance.
  • Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen umfassend zu unterstützen, damit Sie die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie effektiv erfüllen und gleichzeitig Ihre Geschäftsprozesse optimieren können. Mit unserer Expertise und unseren Ressourcen sind wir bestens aufgestellt, um Sie durch die komplexen Herausforderungen der Cybersicherheitscompliance zu navigieren.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen auf den Weg zur NIS-2-Konformität führen können.