Wann benötige ich eine Einwilligung?

Eine Einwilligung wird benötigt wenn die Erhebung der personenbezogenen Daten über den Zweck hinausgeht.

Beispiel für das Einholen einer Einwilligung

Eine Mitarbeiterin wird eingestellt. Die Aufgabe der Mitarbeiterin ist es Software zu entwickeln.

Zweck: Beschäftigungsverhältnis

Nun möchte die Firma die Daten der Mitarbeiterin auf der Homepage veröffentlichen. Die Veröffentlichung beinhaltet:

  • den Vornamen und Nachnamen
  • die berufliche Telefonnummer
  • die berufliche E-Mail Adresse
  • die Filiale der Firma
  • das Foto des Mitarbeiters

Es ist davon auszugehen, dass die Rechte und Freiheiten des Mitarbeiters bei Veröffentlichung seiner beruflichen Kontaktdaten und seines Namens nicht beeinträchtigt werden.

Für die Veröffentlichung Ihres Fotos benötigt das Unternehmen die Zustimmung der Mitarbeiterin.

Warum?

Es handelt sich bei dieser Verfahrensweise um eine Abwägung. Dazu wird die übliche Wahrnehmung von Betroffenen bei Veröffentlichung des Fotos  bewertet.

Die Veröffentlichung des Fotos ist für die im Vertragsverhältnis vereinbarte Aufgabe nicht nötig. Die Darstellung des Fotos im Internet ist demnach ein zusätzlicher Zweck. Es muß in Erwägung gezogen werden, dass die Person, überrascht wäre bei Entdeckung des Fotos im Internet.

Der Einzelfall kann jedoch auch zu einem anderem Ergebnis kommen. Dies muss ausreichend begründet werden.

Fazit:

Für die Veröffentlichung des Fotos muss eine Einwilligung eingeholt werden.

Vorsicht!

Die Person hat das Recht diese Einwilligung zu widerrufen.

Das Unternehmen muß dann ab dem Zeitpunkt des Widerrufs das Foto von der Homepage entfernen.